Service
Terminvorbereitung
Wenn Sie zu uns kommen bitten wir Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:
- Versichertenkarte und Überweisung von Ihrem Hausarzt
- Aktueller Medikamentenplan und Ihre Medikamente zur Inhalation
- Röntgen- und/oder CT-Befunde und -Bilder auf CD
- Krankenhausberichte, Reha-Berichte, Arztbriefe
- Allergologische Vorbefunde (Allergietest, Labor, etc.)
- Arbeitsmedizinische Vorbefunde (z.B. der Berufsgenossenschaft o.ä.)
- Impfpass
Termin reservieren
Bitte nutzen Sie den Online-Terminkalender nur zur Terminvereinbarung. Sollten Sie uns wegen anderer Angelegenheiten, auch zur Absage von Terminen, kontaktieren wollen, bitten wir Sie, uns per Telefon oder Mail zu informieren.
Kontrolltermine für Patient*innen, die bereits in unserer Praxis bekannt sind und in den letzten 2 Jahren von uns behandelt wurden, nutzen zur Online-Terminvereinbarung bitte einen QR-Code. Diesen erhalten Sie von uns in der Praxis oder gerne auch per Mail (info@pneumologie-essen.de).
Ein Behandlungsvertrag mit unserer Praxis kommt bei Neupatienten sowohl bei telefonischer Terminabstimmung mit unserem Praxispersonal als auch bei der Online-Terminbuchung erst bei Ihrer persönlichen Vorstellung bei der/m jeweiligen Arzt/Ärztin zustande, nachdem wir geprüft haben, ob eine Behandlung möglich ist. Die Terminbuchung stellt eine unverbindliche Terminabstimmung dar. Die Terminbestätigung, die Sie ggfs. automatisiert erhalten, stellt keine Annahme eines Angebots oder eine Zusicherung einer Behandlung durch unsere Praxis dar.
Es ist leider auch möglich, dass ein von uns zunächst bestätigter Termin aufgrund von anderen Ärzten vermittelter medizinisch dringlicher Termine verschoben werden muss.
Sollten Sie dazu Fragen haben, rufen Sie bitte an unter der Telefonnummer 0201-231392.
Allgemeine Behandlungsbedingungen (ABB)
Version 2026-08-06 · Gemeinschaftspraxis Dr. Funke und Dr. Kohli (GbR), Kreuzeskirchstr. 8, 45127 Essen
Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen vor der Terminbuchung. Mit der Buchung eines Termins erkennen Sie diese Bedingungen an. Laden Sie die ABB als PDF herunter, um sie zu speichern oder auszudrucken – danach gelangen Sie zur Terminbuchung.
Terminvereinbarung und Terminausfallhonorar
Unsere Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem. Der für Sie vereinbarte Termin wird ausschließlich für Sie reserviert und kann regelmäßig nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden. Kurzfristig nicht abgesagte Termine führen daher zu erheblichen organisatorischen und wirtschaftlichen Nachteilen sowie zu längeren Wartezeiten für andere Patientinnen und Patienten.
1. Verbindliche Terminvereinbarung
Mit der Buchung eines Termins kommt zwischen Ihnen und der Praxis eine verbindliche Terminvereinbarung zustande.
2. Absage eines Termins
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sind Sie verpflichtet, diesen spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Die Absage kann telefonisch, per E-Mail oder auf einem sonst von der Praxis angebotenen Kommunikationsweg erfolgen. Dies ist möglich
- telefonisch unter 0201-231392
- per Mail an die Adresse: info@pneumologie-essen.de
- per Fax an: 0201-2438693
- per Brief an: Praxis Dr. Funke und Dr. Kohli, Kreuzeskirchstr. 8, 45127 Essen
Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Absage bei der Praxis maßgeblich.
3. Ausfallhonorar und Haftung für vom Patienten verursachte Geräteschäden
Erfolgt keine rechtzeitige Absage und wird der Termin schuldhaft nicht wahrgenommen, wird die Praxis eine Ausfallpauschale verlangen,
- in Höhe von 40,00 € für einen ambulanten Praxistermin,
- in Höhe von 80,00 € für eine ambulante Polygrafie (Schlafüberwachungsuntersuchung bei Ihnen zuhause),
- in Höhe von 200,00 € für einen Termin im Schlaflabor,
sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
Die Ausfallpauschale stellt einen pauschalierten Schadensersatz dar. Dem Patienten bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Praxis überhaupt kein oder lediglich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine Erstattung durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen erfolgt regelmäßig nicht.
Der Patient haftet persönlich nach den gesetzlichen Vorschriften für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen oder Verluste der Polygrafie-Geräte.
4. Unrichtige Buchung besonderer Terminarten
Bestimmte Terminarten (insbesondere Privatsprechstunden und Kontrolltermine bei Vorbehandlung) dürfen ausschließlich von den hierfür vorgesehenen Patienten unter den jeweils angegebenen Buchungsvoraussetzungen gebucht werden. Mit der Terminbuchung bestätigt der Patient, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Wird ein solcher Termin durch schuldhaft unzutreffende Angaben zum Versicherungsstatus, zum Behandlungsanlass oder zu sonstigen für die Terminvergabe wesentlichen Umständen gebucht, ist die Praxis berechtigt, die Behandlung in diesem Termin abzulehnen und einen geeigneten regulären Termin anzubieten. Kann der für den Patienten reservierte Termin infolge dieser schuldhaften Falschbuchung kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden, gilt dies als schuldhaft nicht wahrgenommener Termin im Sinne der Ziffer 3; die dort vereinbarte Ausfallpauschale findet entsprechende Anwendung. Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Praxis kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Kein Ausfallhonorar ohne Verschulden
Eine Ausfallpauschale wird nicht erhoben, wenn Sie den Termin aus Gründen versäumen, die Sie nicht zu vertreten haben (z. B. plötzlich eintretende Erkrankung oder Unfall), und Sie uns dies unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses mitteilen. In begründeten sozialen Härtefällen kann die Praxis ganz oder teilweise auf die Geltendmachung der Ausfallpauschale verzichten.
Die Terminbuchung öffnet sich in einem neuen Fenster.
Rezepte & Überweisungen
Bei Auffälligkeiten oder Erstausstellung vereinbaren Sie bitte ganz einfach einen Termin in unserer Praxis, gerne auch online.
Bitte beachten Sie:
Rezepte für gesetzlich Versichterte werden grundsätzlich als "Elektronisches Rezept" ausgestellt. Vor Ausstellung des Rezeptes muss in jedem Quartal ein Versicherungsnachweis durch Einlesen der Versichertenkarte erfolgen. Sollten Sie im aktuellen Quartal die Versichertenkarte noch nicht in der Praxis eingelesen haben, ist zunächst die Vorlage der Versichertenkarte in der Praxis erforderlich, das Rezept kann dann direkt in der Praxis erstellt werden.